Übersicht

Gebäudeenergiegesetz

Referenzgebäude

Berechnungsverfahren

spezifischer Transmissionswärmeverlust/
Primärenergiebedarf

Technische Anforderungen

hydraulischer Abgleich/
Luftdichtigkeit/
Wärmebrücken

Bundesförderung

KfW Energieeffizienzstandards

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein Zusammenschluss aus dem Energieeinspargesetz, der  Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbaren-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG). Es trat im Herbst 2020 in Kraft. In Anlage 1 sind die technischen Ausführungen des Referenzgebäudes aufgeführt

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Berechnungsverfahren

bestehendes Gebäude:  H‘T≤ 40 % (GEG)

  • freistehende Gebäude:

Nutzfläche < 350 m² :       0,40 W/m²K

Nutzfläche > 350 m² :       0,50 W/m²K

  • einseitig angebaut:          0,45 W/m²K
  • alle anderen

    Wohngebäude:                0,65 W/m²K

  • Ausbauten/

    Erweiterungen:                0,65 W/m²K

Primärenergiebedarf kWh/m²K

≤ 30  Effizienzhaus Plus/ Effizienzhaus 55

≤ 60  Effizienzhaus 70

≤ 90  Neubau EnEV 2002 u. 2009

≤ 130 Teilsaniertes Gebäude WSchVO 1995

≤ 180 Teilsaniert/unsaniert vor WschVO 1995

Technische Anforderungen

die Planung eines KfW Effizienzhaus-Standard ist mit bestimmten Anforderungen gekoppelt. Hierbei sind u.a. ein hydraulischer Abgleich, die Ausführung von Wärmebrücken und die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle zu berücksichtigen. 

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Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

Die Förderprogramme der KfW und der Bafa wurden umstrukturiert und zusammengefasst. Die neuen Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude erleichtert die Antragstellung und erhöht die Anreize. 

Achtung: Die dargestellten Förderkonditionen im Video „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude“, als auch in der aufgelisteten Förderübersicht  sind nach der Aussetzung des Förderprogrammes nicht mehr aktuell !!! Sobald das Förderprogramm neu aufgesetzt wird werden die Inhalt entsprechend aktualisiert. (Stand Februar 2022)

Förderübersicht

Zuschuss: 

25 % + jeweils 5 % (EE Klasse / iSFP)

Kredit: 

120.000 €/WE

150.000 €/WE (EE Klasse)

Zuschuss:

27,5 % + jeweils 5 % (EE Klasse / iSFP)

Kredit: 

120.000 €/WE

150.000 €/WE (EE Klasse)

Zuschuss: 

30 % + jeweils 5 % (EE Klasse / iSFP)

Kredit:

120.000 €/WE

150.000 €/WE (EE Klasse)

Zuschuss: 

35 % + jeweils 5 % (EE Klasse / iSFP)

Kredit: 

120.000 €/WE

150.000 €/WE (EE Klasse)

Zuschuss Sanierung:

40 % + jeweils 5 % (EE Klasse / iSFP)

Zuschuss Neubau:

15 % + 2,5 % (EE/NH Klasse)

 

Kredit Sanierung/Neubau

120.000 €/WE

150.000 €/WE (EE / NH Klasse (NB) )

Zuschuss Sanierung:

45 % + jeweils 5 % (EE Klasse / iSFP)

Zuschuss Neubau:

20 % + 2,5 % (EE/NH Klasse)

 

Kredit Sanierung/Neubau

120.000 €/WE 

150.000 €/WE (EE / NH Klasse (NB))

 

Zuschuss Neubau: 25 % 

 

Kredit Neubau: 150.000 €/WE

Zuschüsse für EE:

Solarthermie: 30 %

Erdgas hybrid: 30 %

Wärmepumpe/Biomasse: 35 %

„Renewable Energie“: 20 %

 

bei Austauch einer Öl Heizung: + 10 %

Anfertigung iSFP: + 5 %

Keller / unterer Abschluss 

Fenster / Türen

Außenwand

Dach / oberer Abschluss


Zuschuss: 20 %

Kredit: 60.000 €/WE

Ein- Zweifamilienhäuser / Doppelhaushälften /Reihenhäuser

 

max. Kredit: 10.000 € 

Förderzuschuss: 50 %

_______________________

 

Eigentumswohnungen

 

max. Kredit: 4.000 €

Förderzuschuss: 50 %

_______________________

 

Mehrfamilien > 3 Wohnungen

 

Kredit: 4.000 € / We (max. 40.000 €)

Förderzuschuss: 50 %

 

iSFP:

individueller Sanierungsfahrplan, durchgeführt vom Energieberater.

 

EE Klasse:

Die Erneuerbare-Energien-Klasse umfasst einen Anteil von erneuerbaren Energien von mindestens 55 Prozent.

 

NH Klasse:

Die Nachhaltigkeits-Klasse ist durch ein Zertifikat zum Nachhaltigen Bauen nachzuweise.

Fabian Ruf, Buchenweg 7, 53797 Lohmar

fabian-ruf@web.de